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Hartz-IV-Sanktionen für ein Jahr auf Eis

Berlin. Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängern werden für ein Jahr weitgehend ausgesetzt. Für dieses Vorhaben gab der Bundesrat am Freitag grünes Licht. Der Bundestag hatte die Regelung bereits im Mai beschlossen. Mit dem neuen Gesetz gibt es derartige Sanktionen nur noch bei »außergewöhnlichen Meldeversäumnissen« – und nur noch in einer Höhe von zehn Prozent statt bisher bis zu 30 Prozent der Bezüge. (AFP/jW)Siehe Seite

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.06.2022, Seite 5, Inland

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