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Massenentlassung laut BAG rechtens
Erfurt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können Massenentlassungen selbst dann rechtens sein, wenn Unternehmer nicht alle Formalien einhalten. Das Fehlen von Angaben bei der Bundesarbeitsagentur wie Geschlecht und Alter der Betroffenen »führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit«, entschied das BAG am Donnerstag. (dpa/jW)
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