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Gericht bestätigt AfD-Ausschluss von Kalbitz

Berlin. Das Berliner Landgericht hat eine Klage des früheren Brandenburger AfD-Vorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Parteiausschluss am Freitag abgewiesen. Seine Parteimitgliedschaft sei erfolgreich »wegen arglistiger Täuschung« angefochten worden, hieß es zur Begründung. Nach Auffassung des Gerichts sei der Politiker überhaupt nicht AfD-Mitglied geworden, da er die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt habe. Der AfD-Vorstand hatte im Mai 2020 beschlossen, Kalbitz’ Parteimitgliedschaft zu annullieren, da er beim Parteieintritt 2013 frühere Mitgliedschaften bei den Republikanern und der inzwischen verbotenen faschistischen »Heimattreuen Deutschen Jugend« verschwiegen haben soll. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.04.2022, Seite 4, Inland

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