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Bundesgerichtshof stärkt Informationsfreiheit
Berlin. Mit der Veröffentlichung eines behördlichen Glyphosatgutachtens durch die Transparenzinitiative »Frag den Staat« wurde kein Urheberrecht verletzt, entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch. Damit darf die Initiative das Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlichen. Es behandelt Krebsrisiken beim Einsatz des Pflanzenschutzmittels. Der Rechtsstreit dauerte drei Jahre. (jW)
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