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»Brexit«: Ausnahmen für Spekulanten

Brüssel. Banken und Geldmanager können ihre Geschäfte weiterhin über sogenannte Clearinghäuser in Großbritannien abwickeln. Am Dienstag verlängerte die EU-Kommission eine Ausnahmeregel, die es den Finanzinstitutionen erlaubt, auch nach dem »Brexit« weiter in der EU tätig zu sein. Clearinghäuser sind insbesondere in der Finanzmetropole London ansässig; so hat etwa die Londoner Börse (LSE) ihr eigenes Clearinghaus. Sie wickeln zum Beispiel Geschäfte mit Wertpapieren zwischen Käufern und Verkäufern ab und bieten einen Puffer für Risiken, falls eine der Parteien ihren Teil des Kaufvertrags nicht erfüllen kann. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.02.2022, Seite 9, Kapital & Arbeit

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