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Entgeltumwandlung nicht pfändbar

Erfurt. Lohn, der durch sogenannte Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung abgezweigt wird, ist nicht mehr pfändbar. Das gilt selbst dann, wenn die Umwandlung erst nach Zugang eines Pfändungsbeschlusses vereinbart wird, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Voraussetzung ist, dass dabei ein bestimmter, gesetzlich festgelegter Betrag nicht überschritten wird. Ab 2022 sind in Westdeutschland 282 Euro und in Ostdeutschland 270 Euro als Entgelt, das für die Altersvorsorge umgewandelt wurde, vor einer Pfändung geschützt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.12.2021, Seite 5, Inland

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