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EuGH: Verbandsklagen gegen Facebook möglich

Luxemburg. Verbraucherschutzverbände können auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße von Internetfirmen wie Facebook klagen, wie aus einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervorgeht. Laut der am Donnerstag veröffentlichten Empfehlung steht die EU-Datenschutzgrundverordnung einer Verbandsklageregelung »zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher« nicht entgegen. Die Einschätzung geht auf eine Anfrage des Bundesgerichtshofs von 2020 zurück. EuGH-Gutachten sind rechtlich nicht bindend, Richter der Kammer orientieren sich aber oft daran. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.12.2021, Seite 9, Kapital & Arbeit

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