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Kein Geld für Minijobber bei Coronaschließung
Erfurt. Geschäftsschließungen per Coronaverordnung zur Eindämmung der Pandemie gehören nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko für Unternehmer. Diese würden damit auch nicht das Risiko für den Arbeitsausfall von Minijobbern tragen und seien nicht verpflichtet, ihnen in dieser Zeit eine Vergütung zu zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Es handelte sich um den ersten Coronastreitfall, der beim Bundesarbeitsgericht verhandelt wurde. (dpa/jW)
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