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Mehr Topmanagerinnen per Gesetz

Berlin. Für große Unternehmen sind am Donnerstag neue Bestimmungen zur Besetzung von Spitzenpositionen mit Frauen in Kraft getreten. Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen müssen künftig bei Nachbesetzungen im Topmanagement sicherstellen, dass mindestens eine Frau im Vorstand vertreten ist. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.08.2021, Seite 15, Feminismus

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