Zum Inhalt der Seite

Traditionsverein: Verbot für Frauen rechtswidrig

Memmingen. Das Landgericht Memmingen hat ein von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) erstrittenes Präzedenzurteil für mehr Geschlechtergerechtigkeit bestätigt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass der Memminger Fischertagsverein auch Frauen zum traditionellen Stadtbachfischen zulassen muss. Bereits das Amtsgericht Memmingen hatte das Frauenverbot beim Stadtbachfischen Ende August 2020 für rechtswidrig erklärt. Der Fischertagsverein ging daraufhin in Berufung und verlor jetzt zum zweiten Mal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verein kann dagegen innerhalb eines Monats Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. (jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 30.07.2021, Seite 15, Feminismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!