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Aus: Ausgabe vom 30.07.2021, Seite 15 / Feminismus

Traditionsverein: Verbot für Frauen rechtswidrig

Memmingen. Das Landgericht Memmingen hat ein von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) erstrittenes Präzedenzurteil für mehr Geschlechtergerechtigkeit bestätigt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass der Memminger Fischertagsverein auch Frauen zum traditionellen Stadtbachfischen zulassen muss. Bereits das Amtsgericht Memmingen hatte das Frauenverbot beim Stadtbachfischen Ende August 2020 für rechtswidrig erklärt. Der Fischertagsverein ging daraufhin in Berufung und verlor jetzt zum zweiten Mal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verein kann dagegen innerhalb eines Monats Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. (jW)

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