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Aus: Ausgabe vom 16.06.2021, Seite 5 / Inland

»Cum-Ex«-Urteil am 28. Juli erwartet

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 28. Juli erstmals zur Strafbarkeit von »Cum-Ex«-Aktiengeschäften mit Milliardenschäden für die Steuerkasse äußern. Dann wollen die obersten Strafrichter über die Revisionen zweier vom Landgericht Bonn zu Bewährungsstrafen verurteilter Börsenhändler entscheiden. Das kündigte der Senatsvorsitzende nach der Hauptverhandlung am Dienstag in Karlsruhe an. An dem Verfahren ist auch die in den »Cum-Ex«-Skandal verwickelte Privatbank M. M. Warburg beteiligt, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro wehrt. (dpa/jW)

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