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Beschwerde gegen zu teure Behördenauskünfte

Berlin. Im Streit um überhöhte Gebühren für Informationsanfragen beim Bundesinnenministerium haben die Betreiber der Plattform »Frag den Staat« Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wollen damit laut Mitteilung vom Donnerstag gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober vorgehen, wonach Behörden bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ihren Aufwand bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro abrechnen können. Damit könnten künftig »dreistellige Beträge auch für einfache IFG-Anfragen die Regel werden«, warnte Projektleiter Arne Semsrott. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.05.2021, Seite 4, Inland

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