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Gericht in Tschechien rügt Regierung

Brno. Das tschechische Verfassungsgericht hat die wiederholte Ausrufung des Coronaausnahmezustands durch die Regierung gerügt. Das Minderheitskabinett in Prag hatte Mitte Februar einen neuen Notstand erklärt, nachdem das Parlament eine Verlängerung des bestehenden abgelehnt hatte. Ministerpräsident Andrej Babis berief sich dabei auf ein Ersuchen der Präsidenten der Verwaltungsregionen. Ein solches Vorgehen sei aber »nicht möglich«, erklärten die Richter am Donnerstag. Praktische Auswirkungen hat der Richterspruch nicht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.03.2021, Seite 7, Ausland

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