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Behörde untersucht »Clubhouse«

Paris. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Untersuchungen zur Social-Media-App »Clubhouse« eingeleitet. Es solle geprüft werden, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist und wenn ja, ob sie verkannt werde, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Im Fall eines Verstoßes könne die CNIL Restriktionen anordnen, hieß es. »Clubhouse« ist eine Audio-App aus den USA, bei der die Anwender Gespräche wie bei einem Live-Podcast hören oder sich aktiv an Diskussionen beteiligen können. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2021, Seite 9, Kapital & Arbeit

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