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11.03.2021
- → Ausland
Hinweis
Bei der Bildmeldung auf Seite 2 der jW-Ausgabe vom Mittwoch ist der Redaktion ein Fehler unterlaufen. Es wurde ein Bericht von ANF zum 8. März 2020 mitverwendet. In diesem Jahr gab es keine Angriffe auf den Protest und keine Festnahmen in Istanbul. Wir bitten, dies zu entschuldigen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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