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Geschlechtsidentität: Änderung auch ohne OP

Strasbourg. Behörden sollen die offizielle Änderung der Geschlechtsidentität nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nur nach einer operativen Anpassung der Geschlechtsmerkmale anerkennen. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung vom Dienstag zwei Transgendern teilweise recht, die gegen Rumänien vor Gericht gezogen waren. Nationale Gerichte hatten die beiden gezwungen, sich zwischen einer von ihnen nicht gewünschten OP und der Nichtanerkennung ihrer Geschlechtsidentität zu entscheiden. Dies sei eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die beiden Kläger waren in ihren Dokumenten als Frauen vermerkt, definieren sich aber als Männer. Sie hatten beantragt, ihre Vornamen und ihren offiziellen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Die Behörden hatten dies abgelehnt. Einer der beiden unterzog sich schließlich der geforderten Operation. Rumänien muss den beiden dem Urteil zufolge nun je 7.500 Euro für immaterielle Schäden zahlen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.01.2021, Seite 15, Feminismus

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