Zum Inhalt der Seite
Meinungsfreiheit

Nicht bindend

Der Beschluss des Bundestages zur BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) ist als politische Meinungsäußerung ohne rechtliche Wirkung zu verstehen. Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hervor. Darin heißt es, der Beschluss des Bundestages vom 17. Mai 2019 sei nicht auf der Basis einer spezifischen rechtlichen Regelung ergangen und habe daher »keine rechtliche Bindungswirkung für andere Staatsorgane«. Der Beschluss stelle vielmehr »eine politische Meinungsäußerung im Rahmen einer kontroversen Debatte« dar. Der Bundestag hatte die Bewegung als antisemitisch eingestuft und verlangt, sie und ihre Unterstützer sollten kein Geld mehr von der Bundesregierung erhalten. Zuletzt hatten renommierte deutsche Kultureinrichtungen sowie mehr als 1.000 Wissenschaftler und Künstler den Beschluss kritisiert.(dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 23.12.2020, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!