Zum Inhalt der Seite

Fall Lübcke: Ernst sagt zu »Grillfest« aus

Frankfurt am Main. Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am Donnerstag weitere Fragen des Gerichts beantwortet. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main befragte Stephan Ernst unter anderem zu seinem mutmaßlichen Ausstieg aus der Neonaziszene. Dabei ging es auch um seine Teilnahme an einer »Sonnenwendfeier« in Thüringen 2009. Für ihn sei diese Feier von extrem Rechten eher ein Grillfest gewesen, sagte Ernst. Zu Demonstrationen der Szene sei er nicht mehr gegangen. »Ich hatte für mich im Fokus, mich mehr auf Familie, Haus, Arbeit zu konzentrieren.« (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.12.2020, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!