-
28.11.2020
- → Inland
Wahlrechtsnovelle ist Fall für Karlsruhe
Berlin. Die Änderung des Bundestagswahlrechts durch CDU/CSU und SPD wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. FDP, Grüne und Linke wollen dagegen eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beantragen. Das kündigten sie am Freitag in Berlin an. Das neue Wahlrecht weise so schwere Mängel auf, dass die Verfassung verletzt werde, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, zur Begründung. Mit der abstrakten Normenkontrolle können sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!