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Atomausstieg: Vattenfall gewinnt in Karlsruhe

Karlsruhe. Deutschland muss die Entschädigung von Atomkraftwerksbetreibern für den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie neu regeln. Die bisherige Gesetzesnovelle genüge nicht und müsse zügig neu formuliert werden, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es gab damit der Verfassungsbeschwerde des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall statt. Das Unternehmen, zu dem die stillgelegten Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel gehören, begrüßte die Entscheidung. Der mit seinem nur kurz betriebenen Atommeiler Mülheim-Kärlich von dem Urteil betroffene RWE-Konzern will es nun prüfen. »Nach erster Einschätzung wird sich unsere Rechtsposition definitiv nicht verschlechtern«, sagte Finanzchef Markus Krebber. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.11.2020, Seite 1, Inland

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