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Doping

Russlands Einspruch

Lausanne. Ab dem heutigen Montag wird vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne die Vierjahressperre gegen Russland verhandelt. Im Dezember war die Sportnation wegen der Manipulation von Daten aus dem Moskauer Kontrolllabor für vier Jahre gesperrt worden. Weder an Olympischen Spielen noch Weltmeisterschaften dürfen Sportler für Russland teilnehmen – sofern der CAS den Einspruch der Weltantidopingagentur (WADA) gegen die Strafe ablehnt. Bis Freitag ist die mehrmals verschobene Verhandlung angesetzt. Ein Urteil wird erst später bekanntgegeben. Michael Buchanow, Generalsekretär der russischen Antidopingagentur (RUSADA) ist verhalten optimistisch: »Wir haben unsere Argumente.« Im Falle einer Niederlage bliebe noch der Gang vor das Schweizer Bundesgericht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.11.2020, Seite 16, Sport

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