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Bewährungsstrafe für Hakenkreuz an Moschee

Mönchengladbach. Weil er an eine Moschee in Nordrhein-Westfalen unter anderem ein Hakenkreuz gesprüht hatte, ist ein 35jähriger zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Mönchengladbach entschied am Freitag zudem, dass gegen den 41jährigen Mitangeklagten, ein bekannter Neonazi, demnächst getrennt verhandelt werde. Er soll vor einer für Juni 2019 geplanten rassistischen Kundgebung den Auftrag erteilt haben, einen Schweinekopf vor die Mönchengladbacher Moschee zu legen. Der 35jährige gestand vor Gericht, bei der Aktion dabei gewesen zu sein und unter anderem ein Hakenkreuz an die Wand der Moschee gesprüht zu haben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.08.2020, Seite 4, Inland

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