-
10.07.2020
- → Kapital & Arbeit
EuGH: VW überall in der EU zu verklagen
Luxemburg. Volkswagen kann im Dieselskandal auch in anderen EU-Staaten verklagt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag vor dem Hintergrund einer Schadenersatzklage in Österreich, dass der Autobauer beim Verkauf von manipulierten Diesel-Pkws in anderen Mitgliedstaaten auch vor den dortigen Gerichten verklagt werden könne. Das Unternehmen hatte in dem Rechtsstreit geltend gemacht, dass die österreichischen Gerichte keine internationale Zuständigkeit dafür hätten. Ein österreichischer Verbraucherschutzverein hatte vor dem Landgericht Klagenfurt gegen Volkswagen geklagt. Der Verein fordert Schadenersatz in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro für mehrere hundert Käufer. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!