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Verbesserung inbegriffen

Der jW-Umzug soll neben den vielen Nach- auch Vorteile haben

Von Aktionsbüro

Liebe Leserinnen und Leser! Der bevorstehende Umzug der Redaktion beschäftigt uns nach wie vor sehr. Am heutigen Mittwoch findet eine junge Welt-Betriebsversammlung statt, auf der wir wichtige Einzelheiten des gesamten Vorhabens noch einmal erörtern wollen. Es geht um Standortwahl, Raumaufteilung, technische Ausstattung – um Vor- und Nachteile des jeweiligen Angebots. Wir möchten gern erreichen, daß sich durch den Umzug die Arbeitsbedingungen für die meisten Kolleginnen und Kollegen verbessern. Dann hätte sich die zusätzliche Belastung, die mit Umziehen unvermeidlich verbunden ist, wenigstens etwas gelohnt.

* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 02.07.2003, Seite 4, Aktion

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Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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