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»Glaubensprüfung« bei Asylanträgen untersagt

Karlsruhe. In Asylverfahren von Konvertiten unterliegt eine gerichtliche Prüfung zur Bewertung des Glaubensübertritts bestimmten Grenzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil deutlich gemacht. Es dürfe demnach keine formale oder inhaltliche »Glaubensprüfung« durch die Gerichte geben. Diese müssten aber grundsätzlich prüfen, ob eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Religionszugehörigkeit besteht. Die Verfassungsbeschwerde eines Iraners, dessen Asylantrag 2011 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden war, nahmen die Verfassungsrichter deshalb nicht zur Entscheidung an. Er sei zum Christentum übergetreten und im Mai 2013 getauft worden. Ihm drohe deshalb bei einer Abschiebung in den Iran Verfolgung. Seine Klage scheiterte vor den Verwaltungsgerichten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.05.2020, Seite 4, Inland

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