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Widerspruchsrecht bei Preiserhöhungen

Frankfurt am Main. Mobilfunkkunden steht auch bei kleineren Preiserhöhungen ein Widerspruchsrecht zu, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Montag mit. Es kassierte mit seinem Urteil einen Passus aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters Drillisch Online. Dieser wollte den Kunden den Widerspruch erst ab einer »wesentlichen« Erhöhung von mehr als fünf Prozent zugestehen. Das Gericht gab der Klage eines Kunden gegen die Bestimmung statt und stützte sich dabei auf die EU-Richtlinie Universaldienste. Danach komme es nicht darauf an, ob die Preiserhöhung »wesentlich« sei. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.05.2020, Seite 5, Inland

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