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Tarifabschluss für Seehäfen in BRD

Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat am 6. April mit dem Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit für die deutschen Seehäfen abgeschlossen. Danach sind die Beschäftigten in den tarifgebundenen Betrieben während der Kurzarbeit in der Coronakrise vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen geschützt. Das gesetzliche Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben um 20 Prozent von den Unternehmen aufgestockt. »Dieser zentrale Tarifvertrag für die Seehafenbetriebe ist ein starkes solidarisches Zeichen in dieser Krisenzeit«, sagte Robert Hengster, Verdi-Verhandlungsführer und Leiter der Fachgruppe Maritime Wirtschaft. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.04.2020, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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