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Krisenprämien bis 1.500 Euro steuerfrei

Berlin. Beschäftigte, die wegen der Coronakrise eine Prämie von ihrem Unternehmen bekommen, müssen darauf keine Steuern entrichten. Das gelte für Sonderzahlungen und Sachleistungen bis zu 1.500 Euro, teilte das Bundesfinanzministerium am Freitag mit. Voraussetzung sei, dass die Prämien zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 zusätzlich zum normalen Lohn ausgezahlt werden. Diese zusätzlichen Zahlungen seien auch nicht beitragspflichtig bei den Sozialversicherungen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.04.2020, Seite 5, Inland

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