Zum Inhalt der Seite
Ersatzfreiheitsstrafe

Ersatzfreiheitsstrafen in Brandenburg ausgesetzt

Potsdam. Wegen der Coronapandemie setzt das Justizministerium in Brandenburg den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen aus. Inhaftierte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, werden vorübergehend aus der Haft entlassen und müssen diese zu einem späten Zeitpunkt fortsetzen, sofern sie nicht zwischenzeitlich die von einem Gericht verhängte Geldstrafe begleichen, berichteten am Dienstag die Potsdamer Neuesten Nachrichten online. Die Staatsanwaltschaften werden von neuen Ladungen zum Antritt von Ersatzfreiheitsstrafen derzeit absehen. Darüber hinaus werden bereits veranlasste Ladungen sowie etwaige Vorführ- oder Vollstreckungsbefehle zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen zurückgenommen, teilte Landesjustizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Dienstag mit. (jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2020, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen

Heute liegt der jungen Welt das achtseitige Extra »unser amerika« kostenlos bei. Die Ausgabe erhalten Sie im gut sortierten Pressehandel für 2,50 Euro.