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Ersatzfreiheitsstrafe

Ersatzfreiheitsstrafen in Brandenburg ausgesetzt

Potsdam. Wegen der Coronapandemie setzt das Justizministerium in Brandenburg den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen aus. Inhaftierte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, werden vorübergehend aus der Haft entlassen und müssen diese zu einem späten Zeitpunkt fortsetzen, sofern sie nicht zwischenzeitlich die von einem Gericht verhängte Geldstrafe begleichen, berichteten am Dienstag die Potsdamer Neuesten Nachrichten online. Die Staatsanwaltschaften werden von neuen Ladungen zum Antritt von Ersatzfreiheitsstrafen derzeit absehen. Darüber hinaus werden bereits veranlasste Ladungen sowie etwaige Vorführ- oder Vollstreckungsbefehle zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen zurückgenommen, teilte Landesjustizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Dienstag mit. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2020, Seite 4, Inland

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