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Aus: Ausgabe vom 18.03.2020, Seite 4 / Inland
Gefängnissystem in der BRD

Berlin: Haftstrafen unter drei Jahren aufgeschoben

Berlin. Inhaftierte mit kürzeren Gefängnisstrafen, die noch nicht in Haft sind, haben wegen der Coronavirenkrise Aufschub erhalten. Sie müssen ihre Strafen erst nach dem 15. Juli antreten, teilte die Senatsjustizverwaltung Berlin am Dienstag mit. Das gilt nur, wenn die Strafe kürzer als drei Jahre ist, der Täter sich nicht bereits in Untersuchungshaft befindet und es keine sonstigen Gründe dagegen gibt. So will man die Gefängnisse vorsorglich entlasten, falls bei Gefangenen oder Wärtern Infektionen auftreten. Nach Urteilen werden die Täter oft nicht sofort eingesperrt, sondern erhalten einen bestimmten Termin zum Antritt der Strafe. Außerdem werden 20 Jugendliche aus der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg entlassen, weil die Strafe ausgesetzt wird. (dpa/jW)