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09.03.2020
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Hinweis
Berlin. Aufgrund eines technischen Problems fehlte in der jW-Wochenendbeilage am Ende des Interviews mit Andreas Goldstein der Hinweis, dass Stefan Ripplinger mit ihm gesprochen hat. Wir bitten den Autor sowie unsere Leser, diesen Fehler zu entschuldigen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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