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Misstrauensanträge in Frankreich gescheitert

Paris. Im Streit um die »Reform« des Rentensystems in Frankreich hat die Regierung zwei Misstrauensanträge der Opposition überstanden. Die Anträge aus dem bürgerlichen wie linken Lager verfehlten in der Nationalversammlung in der Nacht zum Mittwoch deutlich die absolute Mehrheit. Das »Gesetz für die Einheitsrente« gilt damit in erster Lesung als angenommen. Es geht nun als nächstes in den Senat. Mit den Misstrauensanträgen reagierte die Opposition auf die Ankündigung der Regierung, die Reform im Eilverfahren am Parlament vorbei durchzusetzen. Dafür macht sich Premierminister Edouard Philippe den Sonderparagraphen 49 Absatz 3 der Verfassung zunutze. Danach gilt ein Gesetz ohne Votum in der Nationalversammlung als verabschiedet, es sei denn, ein Misstrauensantrag hat Erfolg. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.03.2020, Seite 1, Ausland

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