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Mord an Politiker: Ernst bleibt in Haft

Karlsruhe. Im Mordfall Lübcke bleibt der mutmaßliche Täter Stephan Ernst weiterhin in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält ihn weiter für dringend tatverdächtig, wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Dagegen ist der dritte Beschuldigte, der Waffenhändler Elmar J., wegen Zweifeln am Ausmaß seiner Verstrickung aus der U-Haft freigekommen. Der BGH sieht keinen dringenden Tatverdacht der Beihilfe. J. soll Ernst 2016 die spätere Tatwaffe verkauft haben. Die Frage sei, inwieweit er damals schon wissen konnte, was Ernst damit vorhatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.01.2020, Seite 4, Inland

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