-
23.01.2020
- → Inland
Teilerfolg für Künast in Beleidigungsprozess
Berlin. Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat nach einem viel kritisierten Gerichtsurteil zu Beleidigungen gegen sie einen Teilerfolg errungen. Sechs von 22 Nutzerkommentaren auf Facebook enthielten »jeweils einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung«, wie das Berliner Landgericht am Dienstag mitteilte. In dem Beschluss, aus dem das Juristenportal »Legal Tribune Online« am Dienstag zitierte, befanden die Richter der 27. Zivilkammer, dass die Worte »Schlampe«, »Drecks Fotze«, »Diese hohle Nuß gehört entsorgt, aufe Mülldeponie, aber man darf ja dort keinen Sondermüll entsorgen«, »Schlamper« und »Drecksau« – anders als zuvor bewertet – doch Formalbeleidigungen sind, da sie ohne Sachbezug die Person herabsetzten. »Stück Scheisse« ist laut Gericht ebenfalls eine Beleidigung – aufgrund eines Nachsatzes, der einen Bezug zu einer Aussage von Künast herstelle, aber keine Formalbeleidigung. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!