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Wahlkampfhilfe: AfD unterliegt vor Gericht

Berlin. Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe für ihren Kovorsitzenden Jörg Meuthen hat die AfD eine Niederlage erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag abend eine Klage der Partei gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von knapp 270.000 Euro ab. Dabei ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden. Nach Auffassung des Gerichts war das eine illegale Parteispende. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.01.2020, Seite 4, Inland

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