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Aus: Ausgabe vom 09.01.2020, Seite 5 / Inland

Streit mit »Prevent«: Teilerfolg für VW möglich

Düsseldorf. Der Volkswagen-Konzern hat im Dauerstreit mit dem Autozulieferer »Prevent« Aussichten auf einen Teilerfolg. Der Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts signalisierte am Mittwoch, dass er die außerordentliche Kündigung eines millionenschweren Liefervertrages für das Hagener Unternehmen »Prevent TWB« durch die Volkswagen AG für rechtmäßig hält. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen sagte, der Zulieferer habe kurz vorher »mit Mitteln der Erpressung« eine 25prozentige Preiserhöhung durchgesetzt. Dabei habe er die »Wehrlosigkeit« von VW ausgenutzt, da der Autobauer auf eine kontinuierliche Belieferung angewiesen gewesen sei.

»Prevent TWB« will vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht Schadenersatz für die einseitige Beendigung der Lieferbeziehungen durch VW im März vergangenen Jahres durchsetzen. Der Zulieferer hatte für VW Sitzschalen produziert. (dpa/jW)