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Aus: Ausgabe vom 04.01.2020, Seite 4 / Inland

Bewährungsstrafe in »Papierfliegerprozess«

Nürnberg. Weil sie zugelassen hatte, dass geflüchtete Frauen und ihre Unterstützerinnen rund 50 Papierflieger über den Zaun des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warfen, ist eine 50jährige wegen Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz verurteilt worden. Die Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 15 Euro setzte die Vorsitzende Richterin beim zweiten Verhandlungstag vor dem Nürnberger Amtsgericht am Freitag zur Bewährung aus. Die Angeklagte hat aber die Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen. Sie hatte im Juli 2018 eine Kundgebung der Organisationen »Women in Exile« und »8.-März-Bündnis Nürnberg« vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geleitet. (dpa/jW)