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Aus: Ausgabe vom 19.12.2019, Seite 4 / Inland

»Konversionstherapien« bald verboten

Berlin. Dubiose Methoden zur »Heilung« von Homosexualität sollen künftig bei Minderjährigen komplett und bei Volljährigen teilweise verboten werden. Bei Missachtung drohen Bußgelder und bis zu einjährige Gefängnisstrafen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch entsprechende gesetzliche Regeln gegen sogenannte Konversionstherapien auf den Weg gebracht. »Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend«, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Durch ein solches Vorgehen entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. Bei unter 18jährigen sollen diese Methoden künftig generell verboten sein. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer solchen »Behandlung« verleitet oder nicht über deren Schädlichkeit aufgeklärt wurden. (dpa/jW)