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Gescheitert: Klage gegen Werbungsunterdrückung

Hamburg. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der Axel Springer SE gegen den Adblock-Anbieter Eyeo abgewiesen. Damit endet der langjährige Rechtsstreit zwischen dem Medienkonzern und der Eyeo GmbH endgültig, wie das Hamburger Fachportal Meedia am Mittwoch berichtete. Das Gericht habe die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil nicht zur Entscheidung angenommen, teilte Eyeo am Montag mit.

Der Bundesgerichtshof hatte im April 2018 in einem Rechtsstreit zwischen den Kontrahenten zugunsten der Kölner Firma entschieden: Der Anbieter des Werbeblockers Adblock Plus (ein Programm zur Unterdrückung vieler nervender Reklameeinbindungen auf Computer und Smartphone) betreibe keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis, hieß es damals in dem Urteil.

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Der Springer-Konzern hatte argumentiert, sein Geschäftsmodell sei durch das Unterdrücken von Werbung auf seinen Internetseiten gefährdet. Nur wenige journalistische Angebote im Internet könnten Geld über Bezahlschranken einnehmen, Werbung sei daher existentiell. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.10.2019, Seite 15, Medien

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