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EuGH: Keine Daten für freie Werkstätten

Brüssel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnt ein Ausweitung des Zugriffs auf elektronische Ersatzteilinformationen von Autoherstellern durch freie Werkstätten ab. Automobilkonzerne seien nicht dazu verpflichtet, unabhängigen Werkstätten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form zu gewähren, teilte das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg mit. Vor dem EuGH geklagt hatte der Gesamtverband Autoteile-Handel e. V. gegen den südkoreanischen Autokonzern Kia. Die Organisation machte geltend, ihre Mitglieder könnten die Autodaten nur auslesen, aber nicht verändern oder weiterverarbeiten.(Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.09.2019, Seite 9, Kapital & Arbeit

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