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15.05.1997
- → Ausland
Jelzin vom Oberhaus des Parlaments überstimmt
Kulturgüter der »Beutekunst« sollen Eigentum Rußlands werden
Der russische Föderationsrat hat die Übernahme der sogenannten Beutekunst aus Deutschland in staatlichen russischen Besitz endgültig verabschiedet. Nach Angaben der Wahlkommisssion vom Mittwoch bestätigten von 178 Abgeordneten per Briefwahl 141 ein entsprechendes Gesetz, gegen das Jelzin sein Veto eingelegt hatte. Nur vier Abgeordnete stimmten gegen das Gesetzesvorhaben, 14 gaben ungültige Stimmen ab und neun enthielten sich. Mehrere Abgeordnete hatten den Ausgang der Abstimmung bereits am Dienstag mitgeteilt. Jelzin wolle das Gesetz nun notfalls mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht zu Fall bringen, sagte Kremlsprecher Sergej Jastrschembski nach Angaben der Nachrichtenagentur Interfax. Dies sei aber nur eine von mehreren Möglichkeiten, um die Rückgabe der »Beutekunst«-Werke an Deutschland nicht für alle Zeiten unmöglich zu machen.
Jelzin sei überzeugt, daß das Gesetz über die Rückgabe von Kultürgütern mit dem Völkerrecht und den internationalen Verpflichtungen Rußlands in seiner jetzigen Form nicht vereinbar sei, sagte Jastrschembski. »In seiner jetzigen Form steckt das Gesetz voller Emotionen.« Artikel 15 der Verfassung legt fest, daß alle Gesetze international Bestand haben müssen. Eine weitere Möglichkeit Jelzins, das Gesetz noch zu stoppen, ist die Feststellung eines Formfehlers. Der Präsident hatte bereits am Dienstag erklärt, daß eine Abstimmung per Brief nicht zulässig sei, sondern im Föderationsrat nachgeholt werden müsse.
AFP/jW
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