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Gericht erlaubt Sonntagsöffnung

Berlin. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass Geschäfte am 8. September anlässlich der Internationalen Funkausstellung (IFA) wie vorgesehen öffnen dürfen. Am 4. August müssen die Läden hingegen geschlossen bleiben. Gegen die Verkaufsöffnung hatte die Gewerkschaft Verdi im Rahmen eines Eilantrags geltend gemacht, dass die Voraussetzungen für eine stadtweite Ladenöffnung nicht erfüllt seien. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich dieser Ansicht angeschlossen, weil das nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz erforderliche öffentliche Interesse fehle. Dem Oberverwaltungsgericht zufolge fehlt das öffentliche Interesse hingegen nur beim 4. August, an dem die »Finals Berlin« – eine Reihe von deutschen Sportmeisterschaften – ausgetragen werden. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2019, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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