-
06.06.2019
- → Inland
Hinweis
In der Ausgabe der jungen Welt vom Mittwoch heißt es im Artikel »Besorgter Boris« auf Seite 4, dass Boris Palmer gemeinsam mit Sandra Kostner das im Text thematisierte Buch herausgegeben hätte. Dies trifft nicht zu. Herausgeberin ist ausschließlich Sandra Kostner. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!