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Hartz IV: Vergleich vor Gericht kaum möglich

Wörlitz. Neue Regeln für die Jobcenter erschweren aus Sicht der Landessozialgerichte eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten über Hartz-IV-Leistungen. Die Prozessbevollmächtigten der Jobcenter dürften nur noch eingeschränkt Vergleiche abschließen, sagte der Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Michael Fock, laut dpa-Meldung vom Sonnabend. Sie müssten sich zunächst mit ihren Vorgesetzten beraten, statt einem ausgehandelten Vergleich noch im Gerichtssaal zuzustimmen, so Fock vor einer Tagung der Präsidenten der Landessozialgerichte ab Montag in Wörlitz. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.05.2019, Seite 4, Inland

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