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Urteil: Schulbücher bei Hartz IV vom Amt

Kassel. Jobcenter müssen Hartz-IV-Beziehern die Anschaffungskosten für Schulbücher erstatten. Das geht aus zwei Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom Mittwoch hervor. Geklagt hatten zwei Familien aus Niedersachsen. Dort herrscht keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe, Schüler müssen Schulbücher kaufen. Laut den Kasseler Richtern ist im Regelsatz, also dem Geld für den monatlichen Lebensunterhalt, ein Betrag für Schulbücher eingerechnet. Dieser sei mit drei Euro aber »strukturell zu niedrig für Länder, in denen Schüler Lernmittel selber zahlen müssen«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.05.2019, Seite 5, Inland

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