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EuGH: Kündigung in Elternzeit Unrecht

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Ansprüche von Beschäftigten bei einer Entlassung während der Elternteilzeit gestärkt. Entschädigungszahlungen müssten auf Grundlage eines vorher bestehenden Vollzeitgehalts berechnet werden, entschied der EuGH am Mittwoch in einem Fall aus Frankreich. Eine andere Regelung könne Beschäftigte davon abhalten, Erziehungsurlaub zu nehmen. Unternehmer wiederum könnten bevorzugt Beschäftigte in dieser Zeit entlassen. Die Richter sahen auch eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, weil deutlich mehr Frauen als Männer nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeiten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.05.2019, Seite 2, Inland

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