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EuGH: Bus und Bahn bleiben öffentlich

Luxemburg. Die öffentliche Hand kann Bus- und Straßenbahnlinien in eigener Kontrolle betreiben. Eine Ausschreibung sei nicht erforderlich, wenn das beauftragte Unternehmen in kommunaler oder staatlicher Kontrolle ist, lautet die Konsequenz eines am Donnerstag verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Demnach gelten bestimmte Neuregelungen für Eisen- und U-Bahnen hier nicht. Der Rhein-Sieg-Kreis hatte 2015 verschiedene Buslinien an die Regionalverkehr Köln GmbH vergeben, zu deren Eigentümern auch der Rhein-Sieg-Kreis selbst gehört. Ähnlich beauftragte der Kreis Heinsberg bei Aachen 2016 die Westverkehr GmbH direkt mit dem Betrieb mehrerer Buslinien. Dagegen klagten private Busgesellschaften. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.03.2019, Seite 2, Inland

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