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Herero-und-Nama-Klage gegen Berlin abgewiesen

Washington. Ein US-Bundesgericht hat eine Klage zu den unter deutscher Kolonialherrschaft verübten Verbrechen im heutigen Namibia verworfen. Richterin Laura Taylor Swain entschied am Mittwoch (Ortszeit) in New York, dass der deutsche Staat gegen die von den Volksgruppen der Herero und Nama eingereichte Sammelklage durch das Prinzip der Staatenimmunität geschützt sei, wie aus einem Gerichtsdokument hervorgeht. Der Anwalt der namibischen Gruppen kündigte Berufung an. Zwischen 1904 und 1908 waren unter der deutschen Kolonialherrschaft im damaligen Deutsch-Südwestafrika Zehntausende Herero und Nama getötet worden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.03.2019, Seite 2, Ausland

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