-
01.03.2019
- → Ausland
London: Urteil gegen Antiterrorgesetz
Strasbourg. Großbritanniens frühere Antiterrorgesetzgebung hat einem Urteil zufolge teils im Widerspruch zu den Menschenrechten gestanden. Ein Gesetz, das verdachtsunabhängige Durchsuchungen und Befragungen von Passagieren in Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen erlaubte, sei nicht rechtens gewesen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Strasbourg. Missbrauch sei nicht ausreichend vorgebeugt worden. Mittlerweile sei die Regelung jedoch geändert worden. Der neue Stand wurde nicht untersucht. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!