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Aus: Ausgabe vom 01.03.2019, Seite 7 / Ausland

London: Urteil gegen Antiterrorgesetz

Strasbourg. Großbritanniens frühere Antiterrorgesetzgebung hat einem Urteil zufolge teils im Widerspruch zu den Menschenrechten gestanden. Ein Gesetz, das verdachtsunabhängige Durchsuchungen und Befragungen von Passagieren in Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen erlaubte, sei nicht rechtens gewesen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Strasbourg. Missbrauch sei nicht ausreichend vorgebeugt worden. Mittlerweile sei die Regelung jedoch geändert worden. Der neue Stand wurde nicht untersucht. (dpa/jW)

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